7 Wochen für die Menschenrechte

Dieses Motto wird uns auch in diesem Jahr wieder durch die Passionszeit begleiten. Passion heißt Leiden, und in den 7 Wochen vor Ostern erinnern wir uns an das Leiden und Sterben von Jesus Christus, und schauen nicht weg, wo anderen Unrecht und Leid geschieht.
Überall auf der Welt leiden viele Menschen unter der Verletzung der elementarsten Menschen-rechte. Wir wollen ihr Schicksal nicht dem Vergessen überlassen. Mit einem vorbereiteten Petitionsbrief können wir uns für sie einsetzen: „Für uns ist es nur ein Brief … für sie das Überleben.“ Diese Erfahrung prägt die Arbeit von amnesty international.

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Amnesty quadratisch

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In gut 30% aller Fälle, zu denen Briefaktionen gestartet werden, kann eine Verbesserung der Lage der Betroffenen erreicht werden; z.B. ein Todesurteil wird nicht vollstreckt, Folter wird nicht fortgesetzt, Gefangenen wird Kontakt zu Rechtsanwälten und Familienangehörigen ermöglicht, oder sie werden freigelassen.
Die Macht der Öffentlichkeit – hierin liegt der Hebel für die Arbeit von amnesty international.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung dieser Aktion.
Pastor Sören Neumann-Holbeck und Pastor Nils Jacobsen

Die Aktion:

An den Sonntagen der Passionszeit besteht die Möglichkeit nach dem Gottesdienst den von amnesty international vorbereiteten Petitionsbrief zu unterschreiben, den die Gemeinde dann versendet. Sie können die Briefe aber auch hier als PDF herunterladen und dann selbst ausdrucken und verschicken.
Es hat sich herausgestellt, dass es sich auch lohnt, einen Brief an die jeweilige Deutsche Botschaft zusenden. Deshalb steht sowohl der deutsche, als auch der englische Brief zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können aber auch nur einen Brief versenden.

Die 4 Schritte:

1. Sie lesen die Hintergrundinformationen.

2. Sie laden die Petition auf deutsch und / oder englisch herunter und drucken diese aus.

3. Sie setzen ihre Anschrift in jeden Brief ein und unterschreiben die Petition.

4. Sie frankieren den deutschen Brief mit 85 Cent und den englischen mit 1,10 Euro.

Hintergrundinformationen

Der ukrainische Staatsbürger Oleksandr Marchenko, der in Russland unter dem fingierten Vorwurf der Spionage inhaftiert ist, wird in der Haft weiterhin schikaniert und misshandelt.
Die Strafvollzugsbehörden haben Oleksandr Marchenko unter fadenscheinigen Gründen zeitweise in Straf- oder Arrestzellen untergebracht und untersagen ihm den Kontakt zu seiner Lebensgefährtin. Ihm wird zudem regelmäßig eine dringende medizinische Versorgung verweigert, was eine Gefahr für sein Leben darstellt und Folter gleichkommen kann.

4. Sonntag der Passionszeit – 10.03. – Venezuela

Hintergrundinformationen

Die Venezolanerin Emirlendris Benítez ist eine Geschäftsfrau und Mutter und hat mehrere Geschwister. Am 5. August 2018 wurde sie mithilfe konstruierter Vorwürfe willkürlich inhaftiert. Die Behörden brachten sie fälschlicherweise mit Gewalttaten in Verbindung, die gegen hochrangige Politiker*innen in Venezuela verübt worden waren. Für diese Anschuldigung gibt es keine Beweise, und Emirlendris Benítez hat immer wieder erklärt, dass sie daran nicht beteiligt war. In der Haft wurde sie gefoltert. Zu diesem Zeitpunkt war sie schwanger. Einige Wochen nach ihrer Festnahme wurde sie gewaltsam in eine medizinische Einrichtung gebracht, wo ihre Schwangerschaft ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung beendet wurde. Die Folter, der sie ausgesetzt war, führte dazu, dass sie langfristig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, um mobil zu sein. Im Jahr 2022 verurteilte sie ein parteiisches Gericht in einem politisch motivierten Verfahren zu einer 30-jährigen Haftstrafe. Emirlendris Benítez hätte gar nicht erst inhaftiert werden dürfen, da davon auszugehen ist, dass die Vorwürfe politisch motiviert sind. Das drakonische Urteil gegen sie sollte aufgehoben und sie muss unverzüglich freigelassen werden.

Juan Carlos Marrufo und María Auxiliadora Delgado sind ein Ehepaar mit spanischer bzw. italienischer Staatsangehörigkeit. Zum Zeitpunkt ihrer Festnahme hatten sie beschlossen, sich einer künstlichen Befruchtung zu unterziehen. Ihre einzige Verbindung zu Straftaten scheint sich darauf zu beschränken, dass María Auxiliadora die Schwester eines pensionierten Militärangehörigen ist, der an einem Anschlag auf Nicolás Maduro beteiligt gewesen sein soll. Juan Carlos Marrufo und María Auxiliadora Delgado sind nicht nur Opfer willkürlicher Inhaftierung, sondern wurden auch ihrer Pläne beraubt, Kinder zu bekommen. Während sich María Auxiliadora weiterhin im Gewahrsam der DGCIM in deren Haftanstalt in Boleíta in der venezolanischen Hauptstadt Caracas befindet, wurde Juan Carlos ohne Vorankündigung in das Gefängnis Rodeo I im Bundesstaat Miranda verlegt. Beide benötigen sofortige medizinische Untersuchungen und Behandlungen.

Mitglieder von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden systematisch von Vertreter*innen der Regierungsbehörden bedroht. Die Regierung unter Nicolás Maduro fährt eine repressive und auf Schikane, Strafverfolgung und Zensur beruhende Linie gegen Aktivist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für den Schutz der Rechte der Venezolaner*innen einsetzen. In Venezuela herrscht derweil eine komplexe humanitäre und menschenrechtliche Krise, die dazu geführt hat, dass so viele Menschen wie nie zuvor das Land verlassen haben, um im Ausland Schutz zu suchen. Bis November 2023 waren mehr als 7,72 Millionen Menschen aus Venezuela geflohen. Das entspricht mehr als 25 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Seit 2020 konnte die unabhängige internationale Ermittlungsmission für die Bolivarische Republik Venezuela in drei Berichten zahlreiche seit 2014 begangene Menschenrechtsverletzungen ausführlich dokumentieren, darunter außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen, willkürliche Inhaftierungen sowie Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen. Die Berichte kommen zu dem Schluss, dass die Regierung das Rechtssystem als Instrument der Unterdrückung missbraucht hat und dass die dadurch begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen könnten.

3. Sonntag der Passionszeit – 03.03. – Saudi-Arabien

Hintergrundinformationen

Am 16. November 2022 nahmen die saudischen Behörden die 29-jährige Manahel al-Otaibi fest. Sie ist seit November 2023 „verschwunden“.
Manahel al-Otaibi wurde des Verstoßes gegen das Gesetz gegen Internetkriminalität angeklagt, weil sie Twitterbeiträge zur Unterstützung von Frauenrechten sowie Fotos von sich ohne Abaya (ein traditionelles, locker sitzendes langärmeliges Gewand) auf Snapchat veröffentlicht hatte. Ihr Fall wurde vom Strafgericht in Riad an das Sonderstrafgericht verwiesen. Dieses Sonderstrafgericht ist berüchtigt für seine grob unfairen Gerichtsverfahren und harten Strafen, darunter auch die Todesstrafe, gegen Personen, die ihre Meinung friedlich online äußern.

2. Sonntag der Passionszeit – 25.02. – Ägypten

Hintergrundinformationen

Der jemenitische Asylsuchende Abdul-Baqi Saeed Abdo ist willkürlich in einem Gefängnis nördlich von Kairo inhaftiert und soll in den Jemen abgeschoben werden.
Abdul-Baqi Saeed Abdo floh im August 2014 nach Ägypten, wo er sich beim UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) als Flüchtling registrieren ließ. Nachdem er 2013 auf seinen Social-Media-Plattformen seinen Übertritt zum Christentum bekannt gegeben hatte, waren er und seine Familie, die in einer ländlichen Gegend außerhalb von Taiz lebte, einer Welle von gewalttätigen Angriffen ausgesetzt. Familienmitglieder berichteten Amnesty International, dass Abdul-Baqi Saeed Abdo seine Arbeit verlor und sein Auto beschädigt wurde. Im Juni 2014 wurde sein Haus in Brand gesetzt, was den Tod seiner Frau zur Folge hatte. Im August 2014 floh er mit seinen vier Kindern aus dem Jemen nach Ägypten.

Er wurde dort am 21. Dezember 2021 von Sicherheitskräften in seiner Wohnung festgenommen und fiel zwei Wochen lang dem Verschwindenlassen zum Opfer. Während dieser Zeit verweigerten die Behörden seiner Familie jegliche Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib. Später ordnete die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit wegen mutmaßlicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe in Kenntnis ihrer Zwecke“ und „Diffamierung der islamischen Religion“ Untersuchungshaft gegen Abdul-Baqi Saeed Abdo an. Diese Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit seinem Übertritt zum Christentum, worüber er seit seiner Flucht weiter regelmäßig auf Social-Media-Plattformen gesprochen hat.

Im Juli 2022 erließen die ägyptischen Behörden eine Ausweisungsanordnung für Abdul-Baqi Saeed Abdo. Bei einer Abschiebung in den Jemen würden ihm willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen oder gar der Tod drohen, u. a. durch ein Todesurteil oder die Tötung durch bewaffnete Gruppen oder nichtstaatliche Akteure.

Gemäß Paragraf 259 des jemenitischen republikanischen Dekrets zum Gesetz Nr. 12 von 1994 über Verbrechen und Strafen „werden Personen, die sich von der islamischen Religion abwenden oder sie denunzieren, mit dem Tod bestraft, nachdem ihnen dreimal Gelegenheit zur Reue gegeben und ihnen eine Bedenkzeit von dreißig Tagen eingeräumt wurde. Öffentlich durch Reden oder Handlungen zum Ausdruck gebrachte Apostasie wird als Widerspruch zu den Grundsätzen des Islam und seinen Säulen betrachtet, wenn sie vorsätzlich und entschieden erfolgt.“ Angesichts dieser Bestimmungen und früherer Bedrohungen, denen Abdul-Baqi Saeed Abdo im Jemen ausgesetzt war, ist Amnesty International der Ansicht, dass sein Leben im Fall einer Abschiebung in Gefahr wäre.

Am 23. Juni 2022 warnte die Organisation Egyptian Initiative for Personal Rights (Ägyptische Initiative für persönliche Rechte) vor der bevorstehenden Abschiebung von Abul-Baqi Saeed Abdo und forderte die ägyptischen Behörden auf, diese zu stoppen und die Anklagen gegen ihn fallen zu lassen.
Am 30. Juni 2022 wandten sich zahlreiche UN-Einrichtungen schriftlich an die ägyptischen Behörden und machten auf die willkürliche Inhaftierung, das Verschwindenlassen und die ungerechtfertigte Strafverfolgung von Abdul-Baqi Saeed Abdo aufmerksam.
Ägypten ist verpflichtet, Menschen nicht in Länder abzuschieben, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen wie z. B. die willkürliche Verletzung des Rechts auf Leben drohen. Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) ist als Norm unter dem Völkergewohnheitsrecht anerkannt und in internationalen Instrumenten verankert, so z.B. im UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dessen Vertragsstaat Ägypten ist.

1. Sonntag der Passionszeit – 18.02. – Tunesien

Hintergrundinformationen

Die Menschenrechtsverteidigerin Chaima Issa war eine der ersten, die Kritik übte, als der tunesische Präsident Kais Saied im Juli 2021 das Parlament auflöste, den Premierminister entließ und unter Berufung auf Notstandsbefugnisse die Kontrolle über das Land übernahm.
Seither steht sie wie viele weitere Andersdenkende wegen konstruierter Terrorismusvorwürfe vor Gericht. Ihr droht eine langjährige Haftstrafe und gemäß Paragraf 72 des tunesischen Strafgesetzbuchs sogar die Todesstrafe wegen „Verschwörung“. Parallel dazu wurde unzulässigerweise ein weiteres Verfahren vor einem Militärgericht in Tunis gegen sie eröffnet.
In diesem Verfahren wurde sie am 13. Dezember 2023 für schuldig befunden, Armeeangehörige zur Befehlsverweigerung aufgefordert, Falschnachrichten verbreitet und den Präsidenten beleidigt zu haben. Wegen Aussagen, die sie über die Rolle des Militärs bei den Wahlen im Dezember 2022 getätigt hatte, erhielt sie eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe.
Gemäß internationaler Menschenrechtsnormen dürfen Verfahren gegen Zivilpersonen nicht vor Militärgerichten verhandelt werden. Unter Präsident Kais Saied griffen die tunesischen Behörden in den vergangenen Jahren zunehmend auf Militärprozesse zurück, um Kritiker*innen und Gegner*innen zu verfolgen.