7 Wochen für die Menschenrechte

Dieses Motto wird uns auch in diesem Jahr wieder durch die Passionszeit begleiten. Passion heißt Leiden, und in den 7 Wochen vor Ostern erinnern wir uns an das Leiden und Sterben von Jesus Christus, und schauen nicht weg, wo anderen Unrecht und Leid geschieht.
Überall auf der Welt leiden viele Menschen unter der Verletzung der elementarsten Menschen-rechte. Wir wollen ihr Schicksal nicht dem Vergessen überlassen. Mit einem vorbereiteten Petitionsbrief können wir uns für sie einsetzen: „Für uns ist es nur ein Brief … für sie das Überleben.“ Diese Erfahrung prägt die Arbeit von amnesty international.

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Amnesty quadratisch

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In gut 30% aller Fälle, zu denen Briefaktionen gestartet werden, kann eine Verbesserung der Lage der Betroffenen erreicht werden; z.B. ein Todesurteil wird nicht vollstreckt, Folter wird nicht fortgesetzt, Gefangenen wird Kontakt zu Rechtsanwälten und Familienangehörigen ermöglicht, oder sie werden freigelassen.
Die Macht der Öffentlichkeit – hierin liegt der Hebel für die Arbeit von amnesty international.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung dieser Aktion.
Pastor Sören Neumann-Holbeck und Pastorin Anna Benkiser-Eklund

Die Aktion:

An den Sonntagen der Passionszeit besteht die Möglichkeit nach dem Gottesdienst den von amnesty international vorbereiteten Petitionsbrief zu unterschreiben, den die Gemeinde dann versendet. Sie können die Briefe aber auch hier als PDF herunterladen und dann selbst ausdrucken und verschicken

Es hat sich herausgestellt, dass es sich auch lohnt, einen Brief an die jeweilige Deutsche Botschaft zusenden. Deshalb steht sowohl der deutsche, als auch der englische Brief zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können aber auch nur einen Brief versenden.

Die 4 Schritte:

1. Sie lesen die Hintergrundinformationen.

2. Sie laden die Petition auf deutsch und / oder englisch herunter und drucken diese aus.

3. Sie setzen ihre Anschrift in jeden Brief ein und unterschreiben die Petition.

4. Sie frankieren den deutschen Brief mit 85 Cent und den englischen mit 1,10 Euro.

Hintergrundinformationen

Wie der ukrainische Staatsangehörige Oleksandr (Aleksandr) Marchenko seinen Rechtsbeiständen berichtete, reiste er im Dezember 2018 wegen persönlicher Angelegenheiten von der ukrainischen Hauptstadt Kiew über Russland in das von Russland besetzte Donezk in der Ostukraine. Am 18. Dezember 2018 wurde er bei der Rückreise über Russland von maskierten Männern entführt. Ihm zufolge stülpten die Männer ihm einen Sack über den Kopf, nahmen ihm sein Mobiltelefon und andere persönliche Gegenstände weg und brachten ihn in ein geheimes Gefängnis der sogenannten „Volksrepublik Donezk“ (DNR). Dort wurde er ohne Kontakt zur Außenwelt im Keller in einer fensterlosen Zelle ohne Bett, Toilette oder fließendes Wasser festgehalten.
Ab dem Tag seiner Entführung war Oleksandr Marchenko Folter und anderen Misshandlungen wie Stromstößen ausgesetzt, bis er sich bereiterklärte, sich in einem „Geständnis“ auf Video selbst zu belasten. Am 18. Februar 2019 wurde er gezwungen, Dokumente zu unterschreiben, denen zufolge er keine Beschwerden gegen das „Ministerium für Staatssicherheit der DNR“ vorzubringen habe. Danach wurde er zur russischen Grenze gefahren und dem russischen Geheimdienst FSB übergeben. Die Angehörigen des FSB stülpten Oleksandr Marchenko eine Tasche über den Kopf und brachten ihn auf einer mehrstündigen Fahrt zum regionalen FSB in Krasnodar. Dort wurde er zu einem Mann befragt, den er nach eigenen Angaben nie kennengelernt hatte. Wie Oleksandr Marchenko seinen Rechtsbeiständen mitteilte, wurde er nach dem Verhör von Angehörigen des FSB zu einer Polizeiwache gebracht, wo er die Nacht verbrachte.
Auf der Grundlage eines von der Polizei konstruierten Protokolls über eine Ordnungswidrigkeit entschied ein Gericht am nächsten Tag, Oleksandr Marchenko für zehn Tage in Haft zu nehmen. Im Anschluss daran leitete die Polizei zwei weitere konstruierte Verwaltungsverfahren gegen Oleksandr Marchenko ein, und zwar immer dann, sobald er seine vorherige Verwaltungshaft vollständig verbüßt hatte (am 1. März 2019 und am 16. März 2019). So blieb er weiter in Haft. Während seiner willkürlichen Verwaltungshaft wurde Oleksandr Marchenko wiederholt von Angehörigen des FSB sowie „Sicherheitskräften“ der „DNR“ verhört und dazu gezwungen, ein „Geständnis“ zu unterschreiben. Sie drohten ihm und seiner Familie und verweigerten ihm den Zugang zu einem Rechtsbeistand. Am 1. Mai 2019 wurde Oleksandr Marchenko von einem Gericht wegen Schmuggels in Untersuchungshaft genommen, zunächst für zwei Monate.
Diese Haft wurde im Anschluss mehrfach verlängert. Am 6. Dezember 2019 wurde Oleksandr Marchenko wegen Spionage angeklagt. Am 26. November 2020 verurteilte das Regionalgericht in Krasnodar ihn nach Paragraf 276 des russischen Strafgesetzbuchs („Spionage“) zu zehn Jahren Gefängnis in einer Strafkolonie mit strengen Haftbedingungen. Seine Rechtsmittel wurden abgelehnt. Seitdem ihm 2016 wegen einer Krebserkrankung die Schilddrüse entfernt wurde, benötigt er täglich Medikamente, monatliche Blutuntersuchungen und weitere medizinische Untersuchungen alle drei Monate. Seit seiner Inhaftierung 2018 hatte er jedoch bisher erst eine Blutuntersuchung im Juli 2021, die von seiner Familie privat organisiert wurde. Nach Angaben seiner Rechtsbeistände wurden ihm in mindestens zwei Fällen von den Strafvollzugsbehörden über längere Zeiträume hinweg die benötigten Medikamente verwehrt.
Einmal von April bis Mai 2021, als er im Untersuchungsgefängnis SIZO-1 und in der Strafkolonie IK-14 in Krasnodar festgehalten wurde, und dann vom 12. bis 28. Dezember 2021, als er in SIZO-1 in Ulan-Ude in Burjatien inhaftiert war. Ohne die für ihn lebenswichtigen Medikamente hat sich sein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert. Auch in der Strafkolonie IK-8 wurden ihm die regelmäßig erforderlichen Untersuchungen verweigert. Die von ihm dringend benötigten Medikamente müssen von der Familie auf eigene Kosten bereitgestellt werden. Die Verweigerung medizinischer Versorgung kann eine Form von Folter bzw. anderer Misshandlung darstellen. Nach Angaben seiner Rechtsbeistände soll die Verwaltung der Hafteinrichtung SIZO-1 in Ulan- Ude Oleksandr Marchenko darüber hinaus mit dem Tod und mit sexualisierter Gewalt gedroht haben. Berichten zufolge wurde er außerdem 15 Tage lang zusammen mit einem an Tuberkulose erkrankten Mann in eine Strafzelle gesperrt, weil er versucht hatte, das ukrainische Konsulat zu erreichen. 2022 hielt ihn die Verwaltung der Strafkolonie IK-8 mindestens acht Mal in Straf- oder Arrestzellen fest und verwehrte ihm den Kontakt zu seiner Lebensgefährtin.

Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen haben Fälle dokumentiert, in denen Personen vom sogenannten „Ministerium für Staatssicherheit“ in der von Russland besetzten Ostukraine ihrer Freiheit beraubt wurden, indem sie in geheime Haft genommen und gefoltert und anderweitig misshandelt wurden, um ein „Geständnis“ zu erzwingen, das dann zu ihrer „Verurteilung“ herangezogen wurde. Nähere Informationen zu solchen Praktiken finden Sie in dem gemeinsamen Bericht von Amnesty International und Human Rights Watch „You Don’t Exist: Arbitrary detentions, enforced disappearances, and torture in eastern Ukraine“ unter https://www.amnesty.org/en/documents/eur50/4455/2016/en/.

Am 4. März 2022 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das erdrückende Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu 15 Jahren für „Verbrechen“ wie die „vorsätzliche Verbreitung von Falschnachrichten“ über die russischen Streitkräfte (Paragraf 207.3 im Strafgesetzbuch) oder die „Diskreditierung“ russischer Truppen (Paragraf 280.3 im Strafgesetzbuch und Paragraf 20.3.3 im Gesetzbuch für Ordnungswidrigkeiten) vorsieht. Im Verlauf der darauffolgenden drei Tage wurden gemäß dieses neuen Gesetzes – in welchem wirksam sowohl das Wort „Krieg“ als auch Friedensappelle verboten wurden – mehr als 140 Menschen festgenommen. Bis Dezember 2022 kam es zu mehr als 180 bzw. 100 Strafverfahren aufgrund solcher Anschuldigungen und mindestens 5.518 Verwaltungsverfahren wegen „Diskreditierung“. Denjenigen, gegen die Verwaltungsstrafen wegen „Diskreditierung“ verhängt wurden, könnte beim nächsten Mal eine strafrechtliche Verfolgung drohen.

5. Sonntag der Passionszeit – 26.03. – Marokko

Hintergrundinformationen

Rida Benotmane ist politischer Aktivist, Journalist und Mitglied der marokkanischen Menschenrechtsorganisation Association Marocaine des Droits Humains (AMDH). Er saß zwischen 2010 und 2014 bereits vier Jahre lang wegen seiner Onlinekommentare zu Unrecht im Gefängnis.
Am 9. September 2022 befragten Polizeiangehörige der Brigade Nationale de la Police Judiciaire (BNPJ) in Casablanca Rida Benotmane zu einem Facebook-Post und zwei YouTube-Videos aus dem vorigen Jahr, in denen er Kritik an den Behörden geübt hatte. Nach dem Verhör nahm die BNJP Rida Benotmane fest und ordnete Untersuchungshaft für ihn an. Am 10. September 2022 erhob die königliche Staatsanwaltschaft im erstinstanzlichen Gericht von Rabat Anklage gegen Rida Benotmane. Ihm wurden „Beleidigung eines Staatsorgans“ (Paragraf 265 des marokkanischen Strafgesetzbuchs), „Beleidigung von Beamt*innen während der Dienstzeit“ (Paragraf 263) und „Übertragung und Verbreitung falscher Anschuldigungen ohne Genehmigung“ (Paragraf 447-2) vorgeworfen.

In den letzten Monaten gehen die marokkanischen Behörden immer häufiger gegen kritische Stimmen vor. Im November 2022 wurde der bekannte Menschenrechtsanwalt Mohamed Ziane von marokkanischen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert. Im August 2022 wurde die Bloggerin und Social-Media-Aktivistin Fatima Karim zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Im April 2022 wurde Saida el Alami, Mitglied des Frauenkollektivs Femmes Marocaines contre la détention politique und Menschenrechtsverteidigerin, zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Im selben Monat wurde auch der Blogger Rabie al-Ablaq für schuldig befunden; er erhielt vier Jahre Gefängnis.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verankert, zu dessen Vertragsstaaten Marokko gehört. Es schließt die Freiheit ein, über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Die marokkanische Verfassung garantiert in Kapitel 25 das Recht auf Freiheit des Denkens und der Meinungsäußerung in all ihren Formen.

4. Sonntag der Passionszeit – 19.03. – Iran

Hintergrundinformationen

Olivier Vandecasteele ist ein belgischer Entwicklungshelfer, der viele Jahre im Ausland gearbeitet hat, unter anderem von 2015 bis 2021 für die norwegische Flüchtlingshilfe und Relief International im Iran. Am 24. Februar 2022 wurde er während einer Reise in den Iran willkürlich von den Revolutionsgarden festgenommen. Im Evin-Gefängnis in Teheran, wo er zuerst inhaftiert war, wurde er gefoltert und anderweitig misshandelt, unter anderem durch Einzelhaft in einem rund um die Uhr hell erleuchteten Raum. Im August 2022 brachten die Behörden ihn an einen unbekannten Ort, an dem er sich bis heute befindet. In den kurzen und seltenen Telefongesprächen mit seiner Familie stellte sich heraus, dass er von den Behörden in einer fensterlosen Kellerzelle in Einzelhaft festgehalten wird, in der ebenfalls rund um die Uhr grelles Licht eingeschaltet ist. Er hat keinen Zugang zu natürlichem Licht und frischer Luft und jeglicher Kontakt zu anderen Menschen wird ihm verwehrt. Olivier Vandecasteele leidet an Zahn- und Verdauungsproblemen, für die ihm die benötigte medizinische Versorgung verweigert wird.

Am 10. Januar 2023 gaben iranische Staatsmedien bekannt, dass Olivier Vandecasteele durch ein Revolutionsgericht in Teheran zu 40 Jahren Gefängnis, 74 Peitschenhieben und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Das Gericht sprach ihn unter anderem der „Spionage für ausländische Geheimdienste“, der „Kollaboration mit einer feindlichen Regierung [USA]“, der „Geldwäsche“ und des „gewerbsmäßigen Geldschmuggels in Höhe von umgerechnet 470.000 Euro“ schuldig. Gemäß der iranischen Strafzumessung stünde ihm eigentlich eine Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren bevor.

Seine Gerichtsverhandlung, die insgesamt nur 30 Minuten dauerte, fand Mitte November 2022 statt und verlief grob unfair. Sein Recht auf ein faires Verfahren wurde ebenso wie sein Recht auf Zugang zu einem  Rechtsbeistand seiner Wahl, eine angemessene Verteidigung, eine ernsthafte Anfechtung der Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung und ein Verfahren vor einem unabhängigen, fähigen und unparteiischen Gericht grob verletzt. Es ist nicht bekannt, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt wurden.

Das Verschwindenlassen des 42-jährigen Belgiers Olivier Vandecasteele durch die iranischen Behörden ist ein Völkerrechtsverbrechen. Sein Aufenthaltsort ist weder seiner Familie, noch seinem Rechtsbeistand oder Vertreter*innen der belgischen Botschaft bekannt. Darüber hinaus ist er der Folter und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt. Es häufen sich Beweise, darunter öffentliche Stellungnahmen belgischer Regierungsvertreter*innen und private Äußerungen iranischer Behördenvertreter gegenüber Olivier Vandecasteele, die die Befürchtung verstärken, dass er von den iranischen Behörden als Geisel festgehalten wird. Auf diese Weise könnte versucht werden, die belgischen Behörden zur Auslieferung des ehemaligen iranischen Diplomaten Assadollah Assadi zu bewegen, der eine 20-jährige Haftstrafe in Belgien verbüßt.

Bitte beachten: Allen Personen mit persönlichen Beziehungen in den Iran raten wir, eine Teilnahme zu prüfen. Dieses Schreiben wird mit Vor- und Nachnamen an den Adressaten im Land gesandt.

3. Sonntag der Passionszeit – 12.03. – Belaruss

Hintergrundinformationen

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika musste erneut wegen angeblichen „minderschweren Rowdytums“ schon beinahe 75 Tage in Haft verbringen. Die Behörden gehen wegen ihrer Menschenrechtsarbeit gegen sie vor. Es besteht große Sorge um ihre Sicherheit, ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen. Sie muss umgehend freigelassen werden.

2. Sonntag der Passionszeit – 05.03. – Burundi

Hintergrundinformationen

Floriane Irangabiye lebte zur Zeit ihrer Festnahme seit über zehn Jahren in Ruanda. Vor der Krise 2015 reiste sie regelmäßig aus der ruandischen Hauptstadt Kigali, ihrem Wohnort, zu ihrer Familie nach Bujumbura in Burundi.
Als der ehemalige Präsident Pierre Nkurunziza sich entschied, im April 2015 für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, gingen zahlreiche Menschen in Burundi auf die Straße. Sie protestierten gegen diese Entscheidung, die ihrer Ansicht nach gegen die burundische Verfassung von 2005 verstieß. Diese sieht eine Begrenzung auf zwei Amtszeiten von jeweils fünf Jahren vor. Im August 2022 reiste Floriane Irangabiye erstmals seit 2015 wieder nach Bujumbura, um ihre Familie zu sehen. Die Zivilgesellschaft und die Medienorganisationen Burundis gehörten 2015 zu den ersten Zielscheiben der staatlichen Repression. Die Regierung schloss die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen und Medien vorübergehend oder dauerhaft oder trieb die Mitarbeiter*innen ins Exil. Obwohl Präsident Ndayishimiye 2021 versprochen hatte, das Verhältnis zu den Medien zu normalisieren, begegnet die burundische Regierung Menschenrechtsarbeit weiterhin mit Misstrauen, und die Menschenrechte, auch das Recht auf freie Meinungsäußerung, werden nach wie vor stark eingeschränkt.
Die meisten unabhängigen Menschenrechtsorganisationen konnten ihre Tätigkeit in Burundi nicht wieder aufnehmen, zumal die burundischen Behörden gegen viele ihrer führenden Aktivist*innen im Exil Haftbefehle erlassen haben. Zwölf Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen gehörten zu einer Gruppe von 34 Personen, die im Juni 2020 in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, weil sie an einem Putschversuch im Mai 2015 beteiligt gewesen sein sollen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde erst im Februar 2021 veröffentlicht.
Festnahmen oder Inhaftierungen als Strafe für die friedliche Ausübung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, sind willkürlich und verstoßen gegen die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker und gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die beide von Burundi ratifiziert wurden. Die UNArbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hat festgelegt, dass Personen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind, sofort freigelassen werden müssen.

1. Sonntag der Passionszeit – 26.02. – Kuba

Hintergrundinformationen

Der Afro-Kubaner Luis Manuel Otero Alcántara verbüßt in Kuba eine 5-jährige Haftstrafe und zwar nur, weil er 2021 an einer Demonstration teilnehmen wollte. Am 11. Juli 2021 fanden in Kuba Massenproteste wegen der Wirtschaftslage statt. Luis Manuel Otero Alcántara ist Künstler und führendes Mitglied der San-Isidro-Bewegung. Die Gruppe von Künstler*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen setzt sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung in Kuba ein und deshalb werden ihre Mitglieder häufig zur Zielscheibe der Behörden. Luis Manuel Otero Alcántara hatte im Vorfeld der Proteste in einem Video angekündigt, daran teilnehmen zu wollen. Doch noch vor deren Beginn wurde er festgenommen. In einem unfairen Prozess hinter verschlossenen Türen wurde Luis Manuel Otero Alcántara wegen „öffentlicher Unruhe“, „Verachtung“ und „Beleidigung nationaler Symbole“ zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener und sein Gesundheitszustand hat sich seit seiner Festnahme erheblich verschlechtert. Im Gefängnis erhält er keine angemessene medizinische Versorgung und ist deshalb schon mehrmals in den Hungerstreik getreten. Mehrfach wurden ihm auch für kurze Zeit Besuche und der Kontakt zu seiner Familie verwehrt.