Wenn sie in unserer Gemeinde heiraten möchten, dann können sie zwischen unserer Kirche in Glinde oder Willinghusen wählen.
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin im Kirchenbüro. Claudia Brehmer wird gemeinsam mit Ihnen einen Termin suchen und hilft Ihnen gerne bei allen Anliegen.
Antworten auf erste Fragen:
1. Für eine Eheschließung in unserer Gemeinde, muss einer der Eheschließenden Mitglied der Ev.-Luth. Kirche sein.
2. Auch gleichgeschlechtliche Paare können sich bei uns in einem eigenen Gottesdienst segnen lassen.
3. Gerne feiern wir mit Ihnen auch einen Gottesdienst anläßlich eines Ehejubiläums.
4. Wenn Sie Mitglied unserer Gemeinde sind, aber in einer anderen Kirche heiraten möchten,
…..dann begleiten unsere Pastoren sie gerne auch an diesem Ort.
5. Gerne können Sie die Kirche auch nach eigenen Vorstellungen schmücken.
…..Organisation und Kosten hierfür müssen Sie jedoch selbst übernehmen.
6. Fotografieren und Filmen ist während der Trauung möglich.
…..Die Einzelheiten klären Sie mit dem Pastor / der Pastorin, der / die Sie begleitet.
7. Für die Anmeldung suchen Sie bitte das Kirchenbüro zu den Öffnungszeiten auf.
8. Alle ihre Fragen zum Gottesdienst – wie Ablauf, Wunschlieder, Lesungen oder Trauhandlung –
….all das erläutert nach der erfolgten Anmeldung der Pastor oder die Pastorin bei einem persönlichen Gespräch.
9. In der St. Johannes Kirche in Glinde können Sie nach der Trauung einen kurzen Stehempfang für ihre Gäste anbieten.
….Wir stellen Ihnen gerne Stehtische zur Verfügung. Gläser und Getränke bringen Sie selber mit.
….Alles weitere erläutern wir Ihnen gerne bei dem Vorbereitungsgespräch.
Anmeldungsformular zum Download
Herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und im Kirchenbüro abgeben
Was wir für eine Anmeldung benötigen:
– Die Mitgliedsbescheinigung der Heimatgemeinde von Braut und / oder Bräutigam.
…Falls sie in Glinde, Willinghusen oder Stemwarde wohnen, ist dies nicht nötig, da Sie bei uns als Gemeindeglied geführt werden.
– Kopien der Geburtsurkunden
– Kopien der Taufurkunden
– Kopien der Konfirmationsurkunden (falls vorhanden)
– Kopie der Anmeldung zur standesamtlichen Trauung
– Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde (diese kann auch erst am Tag der Trauung mitgebracht werden)
– Ein Trauspruch.